Die Senkung der Mehrwertsteuer vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020
Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählte insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020.
Die Umsatzsteuer wurde befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sank dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Diese und weitere Maßnahmen wurden im zweiten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt.
Zum 01.01.2021 wird die Umsatzsteuer wieder auf das ursprüngliche Niveau angehoben.
Das DRZ wird als Rezeptabrechenzentrum wieder alle für die Abrechnung benötigten Softwareänderungen umsetzen, sodass Sie sich hier um nichts kümmern müssen. Wir verwenden immer die korrekten Mehrwertsteuersätze und werden diese auch in den
Abrechnungsunterlagen entsprechend ausweisen.
Ergänzend zu den Softwareänderungen finden Sie auf dieser Webseite umfangreichen Informationen, um Sie bestmöglich beim Umgang mit der MwSt.-Änderung zu unterstützen.