Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,
heute wenden wir uns an Sie mit einem Thema zur Pflegehilfsmittelbearbeitung.
Sie reichen derzeit Pflegehilfsmittel ein, ohne die in IXOS zur Verfügung stehende Funktionalität zu nutzen, was verschiedene Probleme mit sich bringen kann.
So kann es bei handschriftlich ausgefüllten Belegen u.a. zu Erfassungsfehlern kommen, was in der Folge auch zu Falschabrechnungen führen kann.
Es gibt aber auch eine Reihe weiterer Gründe weswegen wir Sie bitten müssen, ab April 2025 die in IXOS zur Verfügung stehende Funktionalität zu nutzen.
1. Bevorstehende Aktualisierung des Vertrages über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
Die Apotheken stehen vor einer Aktualisierung des Vertrages über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Das Schiedsverfahren wurde abgeschlossen und der neue Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln tritt zum 01.06.2025 in Kraft.
Mit Inkrafttreten müssen z. B. die Faktoren zu den abgegebenen Pflegehilfsmitteln anders als bisher gewohnt eingetragen und an die Pflegekassen übermittelt werden. Bisher wird z.B. eine Packung à 100 Stück Fingerlinge mit Faktor 1 (= 1 Packung) eingetragen und geliefert. Nach dem neuen Vertrag würde
nun Faktor 100 (= 100 Stück) geliefert, damit die Kasse auf den ersten Blick die belieferte Stückzahl sieht.
Das bedeutet für diejenigen Apotheken, die die Belege noch handschriftlich ausgefüllt an das DRZ übermitteln bzw. mit Kopiervorlagen arbeiten, dass sie alle Vorlagen abändern müssten. Zusätzlich wird die Pflicht zur monatlichen Übersendung von beleghaften Empfangsbestätigungen entfallen. Diese müssen künftig nur noch aufbewahrt und auf Anforderung der Pflegekasse vorgelegt werden.
IXOS wird die Funktionalität des Pflegehilfsmittel-Tools wie gewohnt pünktlich erweitern, sodass Sie Ihre Pflegehilfsmittel auch digital zur Abrechnung senden können.
2. Reduzierung des Erfassungsaufwands
Bei Nutzung des IXOS-Pflegehilfsmittel-Tools können Sie sofort anfangen, die Belege nach und nach in IXOS zu erfassen. Falls es Änderungen an Preisen, Faktoren oder ähnlichem gibt, pflegt IXOS die Änderungen im Hintergrund ein, so dass Sie bei Bearbeitung der Pflegehilfsmittel in IXOS den Beleg auch stets nach dem aktuellen Stand ausdrucken werden. Neue Produktgruppen wie z. B. die in 2022 neu hinzu gekommenen Einmallätzchen und partikelfiltrierenden Halbmasken werden von IXOS in den Beleg aufgenommen und müssen nicht handschriftlich dazu erfasst werden.
Beispiel:

Sollten Sie Artikel der Produktgruppe 51 abgeben, fügt IXOS die letzten 3 Ziffern automatisch ein, wenn es für den abgegebenen Artikel in den ABDA-Daten eine entsprechende Positionsnummer gibt, so dass Sie auch hier in den meisten Fällen nicht mehr selbst etwas eintragen müssen.

IXOS erinnert auf Wunsch an die Unterschrift auf Pflegehilfsmittel-Belegen, so dass diese nicht mehr vergessen werden kann.

3. Leichte Bedienbarkeit des IXOS Pflegehilfsmitteltools
Das Arbeiten mit dem IXOS-Pflegehilfsmittel-Tool ist einfach und intuitiv. Sie wissen stets, welche Artikel zu welchem Preis im laufenden Monat bereits abgegeben wurden und wie hoch die Ausgaben im laufenden Monat bereits sind (gelb markiert), ohne noch händisch Karteikarten oder Listen führen zu müssen.

Die Verfahren der Beantragung, Abgabe und Abrechnung von Pflegehilfsmitteln sind direkt in IXOS integriert, um einerseits das Gesamtkonzept anzubieten und andererseits die Bearbeitung so unaufwendig wie möglich zu halten.
Profitieren Sie von der einfachen, zeitsparenden Bearbeitung und genießen Sie die Sicherheit, stets mit den aktuell geforderten Daten auf dem Pflegehilfsmittel-Beleg abzurechnen.
Sehen Sie sich auch unser kurzes Erklärvideo an und erfahren Sie, wie Sie Pflegehilfsmittel einfach und sicher in IXOS abgeben: