Die Umsatzsteuer wurde befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sank dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Diese und weitere Maßnahmen wurden im zweiten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt.
Zum 01.01.2021 wird die Umsatzsteuer wieder auf das ursprüngliche Niveau angehoben.
Das DRZ wird als Rezeptabrechenzentrum wieder alle für die Abrechnung benötigten Softwareänderungen umsetzen, sodass Sie sich hier um nichts kümmern müssen. Wir verwenden immer die korrekten Mehrwertsteuersätze und werden diese auch in den
Abrechnungsunterlagen entsprechend ausweisen.
Ergänzend zu den Softwareänderungen finden Sie auf dieser Webseite umfangreichen Informationen, um Sie bestmöglich beim Umgang mit der MwSt.-Änderung zu unterstützen :>>digitales-rezept-zentrum.de/mwst