Five RX zwingend für E-Rezept nötig

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Zum 1.7.2021 beginnt die Einführung des E-Rezepts in Deutschland. Aber wussten Sie, dass auch bei diversen Papierrezepten ab dem 01. Juli 2021 elektronische Zusatzdaten per FiveRX-Schnittstelle von der Apotheken-EDV an das DRZ übermittelt werden müssen, um die korrekte Abrechnung zu ermöglichen?

Dies betrifft unter anderem folgende Verordnungen:

  • Cannabishaltigen Rezepturen nach Anlage 10 der Hilfstaxe
  • Substitutionstherapien mit Fertigarzneimittelteilmengen
  • künftig auch normale Rezepturen und Rezepturen in Substitutionstherapien
  • E-Rezepte

Damit die Abrechnung dieser Rezeptarten ab dem 1. Juli 2021 reibungslos funktioniert tragen Sie bitte die dafür notwendigen FiveRX Zugangsdaten in Ihrer Apotheken EDV ein. Pharmatechnik Kunden finden hier Informationen, wie diese Daten eingetragen werden: https://www.pharmatechnik.de/fiverx 

Die Zugangsdaten erhalten Sie vom DRZ.

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